Unterschiede
Anders als bei einem typischen Ehevertrag oder einer
üblichen Scheidungsvereinbarung werden die Interessen nicht nur
gegeneinander abgegrenzt, sondern es wird mit unserer Hilfe eine
objektive Lösung gesucht, die beiden Interessen entspricht. Es wird
nicht eine Partei beraten oder vertreten, sondern es finden sich beide
Partner in der Beratung wieder. Das Angebot umfasst auch nicht nur die
rechtliche Beratung, sondern alle Aspekte, die für eine
Konfliktbewältigung von Bedeutung sein können, was die Hinzuziehung von
weiteren Fachleuten erfordern kann.
Anders als in der reinen gerichtlichen Auseinandersetzung, arbeiten Sie
an den Ergebnissen mit und sind nicht der Entscheidung Dritter
unterworfen. Sie haben keine langen Verfahren mit ungewissem Ausgang zu
befürchten, die sich möglicherweise existenzbedrohend auswirken. Es
werden alle Belange geregelt und nicht nur Teilaspekte.
Ein weiteres Beispiel:
Er hat während der Ehe erfolgreich ein Unternehmen aufgebaut. Sie hat
ein eigenes Einkommen aus abhängiger Beschäftigung und macht Zugewinn
geltend. Das Familiengericht muss dem Zugewinnantrag der Ehefrau
stattgeben, selbst wenn er nicht im Stande ist, die Hälfte des
Unternehmenswertes kurzfristig aufzubringen. Nicht selten führt das im
mittelständischen Bereich zum finanziellen Kollaps beim Ehemann, von dem
die Ehefrau auch nicht all zu viel hat, weil sie nämlich auf einem
erheblichen Teil ihrer Forderung sitzen bleibt.
In der Begleiteten Scheidung sind die Konsequenzen aufgrund der
Untersuchung für alle abseh- und beurteilbar. Es muss nicht auf Antrag
eine rechtlich einwandfreie aber wirtschaftlich unsinnige Entscheidung
gefällt werden. Stattdessen bietet sich z.B. eine stille Beteiligung der
Ehefrau am Unternehmen oder eine monatliche Ratenzahlung als steuerlich
berücksichtigungsfähige Unterhaltsleistung oder eine sehr gut dotierte
Arbeitsvergütung an.
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